Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerliche Behandlung eines PKW - Mietvertrages.
Der Kläger ist als Angestellter in einer Steuerberaterkanzlei beschäftigt. Der Arbeitsvertrag vom 25.02.1999 legt in § 1 die Tätigkeit und das Aufgabengebiet des Klägers fest. Danach hat dieser Steuererklärungen und Jahresabschlüsse zu erstellen sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung zu erledigen. Des Weiteren sieht der Vertrag u.a. vor, dass Dienstreisen und Dienstfahrten nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber ausgeführt werden dürfen. Für die Benutzung eines arbeitnehmereigenen Kraftwagens erhält dieser eine Vergütung von 0,52 DM pro Kilometer.
Im August 2002 erwarb der Kläger bei einem Autohaus einen PKW für 13.211,21 EUR zzgl. 2.113,79 EUR Umsatzsteuer. Den Kaufpreis finanzierte er über ein zeitgleich abgeschlossenes Darlehen. Der Zahlungsplan sah 35 Monatsraten über je 222,83 EUR und eine am 15.08.2005 zu leistende 36. Rate über 4.000,- EUR vor.
Am 15.08.2002 schloss der Kläger einen schriftlichen Vertrag mit seinem Arbeitgeber über die Vermietung des PKW. Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:
§ 1 Gegenstand
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