BFH - Urteil vom 25.02.2015
XI R 35/12
Normen:
UStG § 4 Nr. 20, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a; MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anhang III Kategorie 7 und 9;
Fundstellen:
BFHE 249, 330
Vorinstanzen:
FG Köln , vom 30.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 1967/11 2247

Umsatzsteuerliche Behandlung einer Autorenlesung vor Publikum

BFH, Urteil vom 25.02.2015 - Aktenzeichen XI R 35/12

DRsp Nr. 2015/9720

Umsatzsteuerliche Behandlung einer Autorenlesung vor Publikum

1. Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. 2. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. August 2012 12 K 1967/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 20, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a; MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anhang III Kategorie 7 und 9;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Schriftstellerin und führte im Jahre 2008 (Streitjahr) Lesungen aus ihrem zuvor erschienenen Buch durch.