BFH - Urteil vom 22.02.2017
XI R 17/15
Normen:
UStG § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3; MwStSystRL Art. 73;
Fundstellen:
BFHE 257, 169
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2660/12

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen von Grundstückserwerbern für an eine Gemeinde zu erbringende Erschließungsleistungen

BFH, Urteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen XI R 17/15

DRsp Nr. 2017/4696

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen von Grundstückserwerbern für an eine Gemeinde zu erbringende Erschließungsleistungen

Verpflichtet sich ein Vorhabenträger in einem Vertrag mit Grundstückserwerbern gegen Zahlung von Erschließungskosten dazu, Erschließungsleistungen an eine Gemeinde zu erbringen, wird die Erschließung gegen Entgelt erbracht.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Juni 2015 5 K 2660/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3; MwStSystRL Art. 73;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen, die Dritte an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für Erschließungsmaßnahmen geleistet haben, als Entgelt (von dritter Seite) für steuerpflichtige Leistungen an die Stadt X anzusehen sind.