FG München - Urteil vom 07.12.2006
14 K 4037/05
Normen:
UStG § 14 Abs. 3 ;

Umsatzsteuerpflicht aus Rechnungen mit unberichtigtem Steuerausweis

FG München, Urteil vom 07.12.2006 - Aktenzeichen 14 K 4037/05

DRsp Nr. 2007/22078

Umsatzsteuerpflicht aus Rechnungen mit unberichtigtem Steuerausweis

Es entsteht keine Umsatzsteuerpflicht aus Rechnungen, anhand derer mangels eindeutiger Konkretisierung nicht erkennbar ist, in welchem Ausmaß und Umfang eine Tätigkeit erbracht worden ist.

Normenkette:

UStG § 14 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kläger Umsatzsteuer aus Rechnungen wegen unberichtigtem Steuerausweis schuldet.

Für die Jahre 1992 bis 1997 wurde im Gewerbebetrieb V der damaligen Lebensgefährtin und späteren Ehefrau des Klägers C in Z eine Steuerfahndungsprüfung durchgeführt. Ein am 29. Juli 1998 in diesem Zusammenhang auch gegen den Kläger eingeleitetes Strafverfahren wurde eingestellt, da das FA keine eigenen Einkünfte des Klägers feststellen konnte (vgl. Bericht der Steuerfahndungsstelle des FA Chemnitz-Süd). Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1992 bis 1997 waren zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben worden.