FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 25.05.2023
3 V 646/22
Normen:
UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 10 Abs. 1 S. 1;

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Nebenleistungen zu einem zwischen einer Verpächerin und der Pächterin geschlossenen Pachtvertrag über Anlagevermögen; Umsatzsteuerliche Relevanz einer Erstattung der an die Stadt gezahlte Konzessionsabgaben für die Nutzung von Wegen und Plätzen zum Zwecke eines Netzbetriebes

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2023 - Aktenzeichen 3 V 646/22

DRsp Nr. 2024/365

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Nebenleistungen zu einem zwischen einer Verpächerin und der Pächterin geschlossenen Pachtvertrag über Anlagevermögen; Umsatzsteuerliche Relevanz einer Erstattung der an die Stadt gezahlte Konzessionsabgaben für die Nutzung von Wegen und Plätzen zum Zwecke eines Netzbetriebes

Tenor

Die Bescheide über Zinsen zur Umsatzsteuer für 2015 und 2016 vom 8. Januar 2019 werden in folgender Höhe von der Vollziehung ausgesetzt:

-

Zinsen zur Umsatzsteuer für 2015 i.H.v. €,

-

Zinsen zur Umsatzsteuer für 2016 i.H.v. €,

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Aussetzung der Vollziehung ist befristet bis zum rechtskräftigen Abschluss des jeweiligen Einspruchsverfahrens, längstens aber bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der jeweiligen Einspruchsentscheidung.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 10 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.