Streitig ist, ob eine Grundstücksveräußerung der Umsatzsteuer unterliegt.
Die Klägerin ist eine in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft betriebene Immobilienentwicklungsgesellschaft. Ihr Unternehmensgegenstand sind der Erwerb, die Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von Grundvermögen.
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