Die Antragstellerin unterwarf ihre Umsätze aus dem Betrieb eines Imbissstandes in ihren Umsatzsteuererklärungen 1995 - 1998 in vollem Umfang dem ermäßigten Steuersatz. Der Beklagte kam im Rahmen einer Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass diese Umsätze (mit Ausnahme der Außer-Haus-Verkäufe) dem Regelsteuersatz unterlägen, da der Verkauf der Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle erfolgt sei. Die Antragstellerin habe vor ihrem Imbissstand zwei Stehtische als besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten. Wegen der Einzelheiten wird auf den Prüfungsbericht vom 22.12.2000 verwiesen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|