I. Die Beschwerdeführerin, die eine Kunstgalerie betreibt, wendet sich gegen die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der von ihr veräußerten Siebdrucke. Diese werden von den Künstlern in ihren Werkstatträumen, soweit dies die Siebdrucktechnik zuläßt, von Hand hergestellt. Die Künstler entwerfen eine Handskizze, fertigen die Schablonen und bereiten die Siebe vor. Mit Hilfe der Siebe bringen sie von Hand die Farbe auf den zu bedruckenden Karton auf und erstellen so die Drucke in nicht mehr als einer Auflage von etwa 60 Exemplaren.
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