Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 3.8.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.234,07 Euro festgesetzt.
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