I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt eine Pferdepension und einen Reitstall in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. In den Streitjahren 1994 bis 1997 schloss er mit den Eigentümern der Pferde formularmäßige Einstellungsverträge ab, nach deren § 1 er sich zu einem Preis von monatlich ... DM zu folgenden Leistungen verpflichtete:
- Gestellung eines Stellplatzes einschließlich Reinigung
- Lieferung von Einstreu, Kraftfutter und Heu
- Gestattung des Betriebs der Reitanlage.
Gemäß § 5 der Verträge verpflichtete sich der Kläger, die Pferde mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu versorgen und dem Einsteller Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich zu melden.
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