BFH - Beschluss vom 06.04.2016
XI R 20/14
Normen:
UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 163, § 227; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a, Art. 226 Nr. 5;
Fundstellen:
BFHE 254, 152
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 14.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 4566/10

Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Voraussetzungen des VorsteuerabzugsBegriff der vollständigen Anschrift i.S. von Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL

BFH, Beschluss vom 06.04.2016 - Aktenzeichen XI R 20/14

DRsp Nr. 2016/11712

Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs Begriff der "vollständigen Anschrift" i.S. von Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Enthält eine zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL erforderliche Rechnung die "vollständige Anschrift" i.S. von Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL, wenn der leistende Unternehmer in der von ihm über die Leistung ausgestellten Rechnung eine Anschrift angibt, unter der er zwar postalisch zu erreichen ist, wo er jedoch keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt? 2. Steht Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt? Ist Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL insoweit berufbar?

Tenor

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: