FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.07.2003 1 K 1698/00
Normen:
UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1a § 4 Nr. 9a § 9 § 15 Abs. 2 Nr. 1 § 15a Abs. 1, Abs. 4 ;
Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993; Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Übertragung des Betriebsgebäudes auf die Ehefrau im Rahmen der Einstellung des Unternehmens; Umsatzsteuer 1996
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 1698/00
DRsp Nr. 2004/4416
Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 aUStG 1993; Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei unentgeltlicher Übertragung des Betriebsgebäudes auf die Ehefrau im Rahmen der Einstellung des Unternehmens; Umsatzsteuer 1996
1. Die Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 aUStG 1993 sind nicht erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger das Eigentum an verschiedenen Wirtschaftsgütern nicht an einen Erwerber, sondern an verschiedene Personen übertragen hat.
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