I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR mit vier Gesellschaftern, die im Jahr 1991 zum Kauf eines Rennpferdes gegründet wurde. Im September 1995 erwarb sie ein zweites Rennpferd. Die Rennpferde wurden in einem Rennstall in D untergebracht, ausgebildet und trainiert. Einkommensteuerrechtlich lag unstreitig eine sog. Liebhaberei vor.
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