BFH - Beschluss vom 20.01.2015
XI B 112/14
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 537
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 27.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 V 7147/14

Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei fehlender Unternehmereigenschaft des Ausstellers einer Rechnung

BFH, Beschluss vom 20.01.2015 - Aktenzeichen XI B 112/14

DRsp Nr. 2015/3491

Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei fehlender Unternehmereigenschaft des Ausstellers einer Rechnung

NV: Der Leistungsempfänger kann sich nicht auf den Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen --wie hier der Rechnungsangaben des Leistungserbringers-- berufen, wenn ihm das Fehlen weiterer im Geschäftsverkehr üblicher Kontaktdaten hätte Anlass geben müssen, diese zu prüfen, und er zudem im Zeitpunkt der Leistungserbringung Kenntnis von der Gewerbeuntersagung des Leistungserbringers hatte.

1. Der Leistungsempfänger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, wenn die erforderlichen Rechnungsangaben fehlen oder unzutreffend sind.