BFH - Urteil vom 23.04.2009
V R 5/07
Normen:
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 15; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. f; SGB V § 219 Abs. 1; SGB X § 80 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 22.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3327/02

Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit von Leistungen im Falle eines Zusammenschlusses von Krankenkassen zu einer an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringenden Genossenschaft; Begriff der i.R.e. auftragsgemäßen Tätigkeit nichtunternehmerisch erbrachten Leistungen gesetzlicher Sozialversicherungsträger

BFH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen V R 5/07

DRsp Nr. 2009/21896

Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit von Leistungen im Falle eines Zusammenschlusses von Krankenkassen zu einer an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringenden Genossenschaft; Begriff der i.R.e. auftragsgemäßen Tätigkeit nichtunternehmerisch erbrachten Leistungen gesetzlicher Sozialversicherungsträger

Schließen sich Krankenkassen zu einer Genossenschaft zusammen, die an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringt, sind diese Leistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn es hierdurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 15; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. f; SGB V § 219 Abs. 1; SGB X § 80 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

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