I.
Streitig ist, ob Nutzungsentgelte, die aufgrund eines Kooperationsvertrages gezahlt worden sind, als steuerbare Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Klägerin ist eine Praxisgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR. Die Gesellschafter betreiben gemeinsam eine Praxis für Orthopädie.
Im Frühjahr 1997 wurde geplant, Herrn Dr. B. als Urologen in die Praxisgemeinschaft aufzunehmen. Mit Vertrag vom 1. Mai 1997 wurden zwischen den Eigentümern der Praxisräume, der Klägerin sowie Herrn Dr. B. - bezeichnet als Arztsozietät - Mietverträge über die Praxisräume abgeschlossen.
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