Der BFH hat entschieden, dass ein Pachtvertrag mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer allein keine gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug geeignete Rechnung i.S. des § 14 UStG sei. Der Vorsteuerabzug sei aber zu gewähren, wenn "z.B. monatliche Überweisungsbelege vorliegen, in denen Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist" (BFH v. 7.11.2000, BFH/NV 2001, 402).
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