AG Bretten vom 05.06.1985
C 171/85
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 1198

AG Bretten - 05.06.1985 (C 171/85) - DRsp Nr. 1994/15477

AG Bretten, vom 05.06.1985 - Aktenzeichen C 171/85

DRsp Nr. 1994/15477

War der bei einer Privatfahrt unfallbeschädigte Pkw zu 80 % betrieblich genutzt und nur zu 20 % privat, ist der als Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Geschädigte berechtigt, die auf die Reparaturkosten anfallende Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs abzusetzen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1986, 1198