Die Beteiligten streiten darum, inwieweit die Leistungen der Klägerin umsatzsteuerbar sind. Insbesondere ist streitig, ob die sonstigen Leistungen, die die Klägerin gegenüber einem ausländischen Unternehmen erbracht hat, eine Vermittlungsleistung darstellt bzw. ob diese Vermittlungsleistung die Gesamtleistung prägt und sich deshalb der Ort der Leistung nicht im Inland befindet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|