Zwischen den Beteiligten ist die Zulässigkeit der Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen streitig.
Für das Vermögen der X GmbH (Insolvenzschuldnerin), früher firmierend unter Y GmbH, ist mit Beschluss des Amtsgerichts vom 20.09.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
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