BFH - Beschluss vom 13.08.2008
XI R 19/08
Normen:
EG Art. 249 ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 lit. a Art. 6, Anhang A ; UStG (2005) § 18 Abs. 9 S. 3, 4, 5 ; UStDV (2005) § 61 Abs. 1 ; AO § 79 Abs. 1 Nr. 3 § 150 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1969
BFHE 222, 148
BStBl II 2009, 497
DB 2008, 2291
EuZW 2008, 711
IStR 2008, 809
NJW 2009, 704
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 21.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 736/07

Zum Begriff der Unterschrift bei Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer durch einen nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen; eigenhändige Unterschrift; Vordruckmuster in Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG; Harmonisierung des Verfahrens

BFH, Beschluss vom 13.08.2008 - Aktenzeichen XI R 19/08

DRsp Nr. 2008/18874

Zum Begriff der "Unterschrift" bei Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer durch einen nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen; eigenhändige Unterschrift; Vordruckmuster in Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG; Harmonisierung des Verfahrens

»Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Begriff der "Unterschrift", der in dem Muster lt. Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG zur Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a dieser Richtlinie verwendet wird, ein einheitlich auszulegender gemeinschaftsrechtlicher Begriff? 2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Ist der Begriff der "Unterschrift" dahin zu verstehen, dass der Vergütungsantrag zwingend von dem Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder genügt die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z.B. eines steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen)?«

Normenkette:

EG Art. 249 ; Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 lit. a Art. 6, Anhang A ; UStG (2005) § 18 Abs. 9 S. 3, 4, 5 ; UStDV (2005) § 61 Abs. 1 ; AO § 79 Abs. 1 Nr. 3 § 150 Abs. 3 ;

Gründe: