FG München - Urteil vom 18.09.2008
14 K 2233/06
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 2;

Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen

FG München, Urteil vom 18.09.2008 - Aktenzeichen 14 K 2233/06

DRsp Nr. 2009/1425

Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Zuordnung eines Leistungsbezugs zu einem Unternehmen nicht möglich, wenn der Unternehmer einen Gegenstand oder eine Dienstleistung ausschließlich für seinen nicht unternehmerischen Bereich verwendet.Der Kläger hat zur Überzeugung des Gerichts das Boot ausschließlich zu privaten Zwecken eingeführt und dieses tatsächlich auch nicht - wie behauptet - verkauft.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Lieferung einer Motoryacht der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Der Kläger ist als Zahnarzt selbständig und im Rahmen eines zahnärztlichen Labors auch unternehmerisch tätig.