BFH - Beschluss vom 25.10.2023
XI B 25/23
Normen:
UStG § 2 Abs. 1; BGB § 705; EGRL 112/2006 Art. 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 28.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1541/21

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht gemeinschaftlich eine Hundezucht betreibender EhegattenVoraussetzungen und Rechtsfolgen der Annahme einer BGB-Gesellschaft

BFH, Beschluss vom 25.10.2023 - Aktenzeichen XI B 25/23

DRsp Nr. 2023/14464

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerpflicht gemeinschaftlich eine Hundezucht betreibender Ehegatten Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Annahme einer BGB -Gesellschaft

NV: Ehegatten, die gemeinschaftlich eine Hundezucht betreiben, bilden eine GbR, die Unternehmerin im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG ist.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28.02.2023 - 3 K 1541/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1; BGB § 705; EGRL 112/2006 Art. 9 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Divergenz, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung —FGO—) zuzulassen.