I.
Die Antragstellerin (Ast) begehrt die Aussetzung der Vollziehung des geänderten Umsatzsteuerbescheides vom 27.4.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.9.2001 in Höhe von noch 102.343 DM zuzüglich Zinsen, nachdem sie den zunächst in Höhe von 153.829,12 DM zuzüglich Zinsen gestellten Antrag der Höhe nach beschränkt hat.
Die Ast war im Streitjahr umsatzsteuerliche Organträgerin zahlreicher Tochter-Organgesellschaften. Mittels ihrer Organtöchter führte die Ast weit überwiegend umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Steuerpflichtige Umsätze erzielte die Ast u.a. durch die Außenumsätze der Organgesellschaften A GmbH und B GmbH.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|