BGH - Urteil vom 18.04.1962 (IVb ZR 242/61)
B. Hat der Ehemann - so die Entscheidung - seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau mehrere Jahre hindurch sein Eigenheim zur Benutzung oder Mitbenutzung als Wohnung überlassen, so kann darin nach den besonderen Umständen [...]