OLG Hamburg, vom 25.07.1986 - Aktenzeichen 12 WF 82/86
DRsp Nr. 1994/10094
Ein minderjähriges Kind hat u.U. Anspruch auf Finanzierung der Kosten einer privaten Hauptschule. In diesem Ausbildungsabschnitt sind den Eltern eher besondere Opfer abzuverlangen als für den Besuch einer weiterführenden Schule, da der Hauptschulabschluß die unabdingbare Voraussetzung für eine einigermaßen qualifizierte Berufsausbildung darstellt.