BVerwG - Urteil vom 08.11.1957 (VII C 64.57) - DRsp Nr. 1996/24105
BVerwG, Urteil vom 08.11.1957 - Aktenzeichen VII C 64.57
DRsp Nr. 1996/24105
»1. Die Jagdsteuer ist eine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1GG.2. Für derartige Steuern fehlt dem Bundesgesetzgeber die gesetzgeberische Zuständigkeit, so daß es unschädlich ist, wenn sie Reichssteuern gleichartig sind.3. Die Jagdsteuer ist keine Steuer, die der Umsatzsteuer gleichartig ist.«