FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 30.03.2022 (5 Ko 114/22)
Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. I. Die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens streiten um die Höhe der (zu erstattenden) Umsatzsteuer. Die [...]