Baugewerbe: Steuerausweis bei Abschlags- und Endrechnung
FG Brandenburg, vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 1 K 1550/97 U
DRsp Nr. 2001/2723
Baugewerbe: Steuerausweis bei Abschlags- und Endrechnung
1. Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14 Abs. 3UStG liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer über eine tatsächlich ausgeführte Leistung zwei Rechnungen in Umlauf gebracht hat. Die zweite Rechnung kann nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG berichtigt werden.2. Ein unrichtiger Steuerausweis mit der Möglichkeit der Rechnungsberichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ist auch dann gegeben, wenn der Unternehmer mit seinem Auftraggeber eine Entgelterhöhung vereinbart, die wie eine eigenständige Leistung abgerechnet wird. Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14 Abs. 3 Satz 2 2. Fall UStG ist nämlich nur dann anzunehmen, wenn der Unternehmer eine eigenständig erbringbare Leistung nicht ausführt.
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