Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Art. 37 MwStSystRL enthält die Regelungen zur Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gegenständen und Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in einer Eisenbahn. Die Art. 43 -59a MwStSystRL enthalten die Regelungen zur Bestimmung des Orts der Dienstleistung.
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