Problem

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile und zur Erhaltung der Neutralität der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber dem Unternehmer in § 9 UStG ein Wahlrecht eingeräumt. Der Unternehmer kann bestimmte steuerfreie Umsätze (vgl. Arbeitshilfe 1: Übersicht über die Steuerbefreiungen) steuerpflichtig behandeln, wenn seine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt worden ist. Der Unternehmer kann die Entscheidung zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (= Option) bei jedem Umsatz einzeln treffen. Folge des Verzichts auf die Steuerbefreiung ist die Steuerpflicht dieser Umsätze sowie die Möglichkeit, die mit diesen Umsätzen im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abziehen zu können. Durch die hiermit verbundene Schaffung zusätzlicher Liquidität und Minderung des erforderlichen Fremd- und Eigenkapitals hat die Möglichkeit der Option große wirtschaftliche Bedeutung.