EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Gemäß Art. 176 Abs. 1 Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) kann der Rat auf einstimmigen Vorschlag der Kommission festlegen, welche Ausgaben vom Recht auf Vorsteuerabzug auszunehmen sind. Danach sollen alle Ausgaben ausgenommen werden, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen. Da die Kosten für einen unternehmerisch genutzten Pkw nicht zu diesen Ausgaben und Aufwendungen zählen, ist ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht möglich. Dies geht nur mit einer entsprechenden Ermächtigung des Rats.