BFH - Urteil vom 19.03.2015
V R 14/14
Normen:
UStG § 6a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c; FGO § 76;
Fundstellen:
BFHE 250, 248
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf , vom 31.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3117/12

Anforderungen an den Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung

BFH, Urteil vom 19.03.2015 - Aktenzeichen V R 14/14

DRsp Nr. 2015/14672

Anforderungen an den Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Der Unternehmer darf den ihm obliegenden sicheren Nachweis der materiellen Tatbestandsmerkmale einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch jenseits der formellen Voraussetzungen gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen führen.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2014 1 K 3117/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

UStG § 6a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c; FGO § 76;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) fakturierte in den Streitjahren 2001 bis 2004 Gegenstände an die in Italien ansässige Firma CC, deren Geschäftsführer Herr v.B. war. Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) davon aus, dass die Lieferungen an CC steuerpflichtig seien und erließ für die Streitjahre geänderte Umsatzsteuerbescheide.