Problem

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Die Regelung zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beinhaltet letztlich eine Vereinfachungsregelung. Diese besteht darin, dass eine steuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers eines (mit mindestens drei Unternehmern getätigten) Reihengeschäfts im Bestimmungsland vermieden wird. Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist somit eine besondere Form des Reihengeschäfts, dessen Voraussetzungen in § 25b Abs. 1 UStG beschrieben sind. Inwieweit formell fehlerhaft behandelte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte durch Rechnungsberichtigung und entsprechender Änderung der Zusammenfassenden Meldung rückwirkend geheilt werden können, ist umstritten; vgl. FG Münster, Gerichtsbescheid vom 22.04.2020 - 15 K 1219/17 U, AO.