FG Rheinland-Pfalz, vom 30.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2805/05
Zugehörigkeit der für den Erwerb von Reinvestitionsgütern aufgewandten Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten; Erhöhung eines gewinnwirksam aufzulösenden Rücklagenbetrags um einen Gewinnzuschlag
BFH, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen IV R 47/08
DRsp Nr. 2011/565
Zugehörigkeit der für den Erwerb von Reinvestitionsgütern aufgewandten Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten; Erhöhung eines gewinnwirksam aufzulösenden Rücklagenbetrags um einen Gewinnzuschlag
1. NV: Auch bei Landwirten und Forstwirten, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern, gehört der Vorsteuerbetrag nicht zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts.2. NV: Eines Verböserungshinweises des FA bedarf es nicht, wenn das FA im Rahmen der Einspruchsentscheidung den Steuerbescheid teilweise zum Nachteil, insgesamt aber zu Gunsten des Steuerpflichtigen abändert.
Streitig ist, ob die für den Erwerb von Reinvestitionsgütern i.S. des § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgewandte Umsatzsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.