Einführung

Steuergestaltung durch vorweggenommene Erbfolge 6/7 Rechtsformwechsel zur Vorbereitung einer vorweggenommenen Erbfolge 

Einführung

Autor: Ott

Eine steueroptimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge verlangt nicht selten eine Überprüfung, ob die derzeitige Rechtsform und Struktur des Unternehmens für den potenziellen Nachfolger geeignet ist. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise zu klären, ob für den Unternehmensnachfolger eine haftungsbegrenzte Rechtsform in Betracht kommt oder ob das Unternehmen durch fremde (nicht oder nicht maßgeblich beteiligte) Geschäftsführer geleitet werden soll.

Ein Rechtsformvergleich zwischen einer mittelständischen GmbH und einer Personenhandelsgesellschaft z.B. in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ergibt Folgendes:

Eine GmbH wird mit einer Körperschaftsteuer zum Steuersatz gem. §  23 Abs.  1 KStG von derzeit 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet. Bei Gewerbesteuer-Hebesätzen, die aktuell in Deutschland in einer Spannbreite zwischen 200 und 520 % vorhanden sind, ergibt sich bei einer Steuermesszahl von 3,5 % nach § 11 Abs. 2 GewStG zusätzlich eine Gewerbesteuerbelastung (ohne Berücksichtigung gewerbesteuerlicher Modifikationen nach den §§ 8 und 9 GewStG) zwischen 7,0 und 18,2 %.