Das Sofortprogramm der neuen Bundesregierung - das wird zuerst umgesetzt

Die neue Bundesregierung hat sich am 28.05.2025 zu ihrem ersten Koalitionsausschuss getroffen. Bis zur Mitte dieses Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht.

Dazu will die neue Bundesregierung prioritär u.a. die nachfolgend genannten Maßnahmen mit steuerlichem Bezug umsetzen. Die Konkretisierung ergibt sich vielfach bereits aus dem Koalitionsvertrag vom April 2025.

Es bleibt abzuwarten, welche Gesetzentwürfe kurzfristig vorgelegt werden.

Investitionsoffensive

  • Einführung eines Investitions-Boosters (degressive AfA) für Ausrüstungsinvestitionen: Geplant ist eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
  • Senkung der Unternehmensteuerbelastung (KSt und § 34a EStG): Geplant ist eine Absenkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 01.01.2028.

Neues Wachstum

  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 01.01.2026: Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, wollen die Regierungsparteien die Umsatzsteuer für Speisen dauerhaft auf 7 % reduzieren.
  • Steuerliche Förderung der Elektromobilität: Geplant sind u.a. eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze (für die Viertelung der geldwerten Vorteile) auf 100.000 €, eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge und eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035.
  • Erhöhung der Entfernungspauschale zum 01.01.2026: Die Pendlerpauschale soll auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer erhöht werden.
  • Verbesserung der steuerlichen Forschungszulage: Geplant ist, den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage anzuheben und das Verfahren zu vereinfachen.
  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß
  • Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Rückvergütung zum 01.01.2026
  • Anpassung der Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf 90 Tage

Beginn Rentenreform

  • Einführung der Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei bekommen.
  • Einführung der Frühstart-Rente: Für Kinder in Ausbildung sollen ab 2026 pro Monat 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.
  • Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Einen Entwurf dazu hatte bereits die Vorgängerregierung eingebracht. Vorgesehen war aus steuerlicher Sicht u.a. eine Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung in § 100 EStG von maximal 288 € auf maximal 360 €.

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