Wie hoch ist die Förderung?

Basierend auf der Höhe des Umsatzeinbruches im Förderzeitraum wird ein gestaffelter Erstattungssatz gewährt, der monatsweise zu berechnen ist.

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1. Erstattungssatz

Dazu ist für die Monate Januar bis Juni 2021 pro Monat der Umsatzeinbruch in Bezug auf den entsprechenden Monat des Jahres 2019 zu berechnen.

Die Staffelung gestaltet sich folgendermaßen:

  • Umsatzeinbruch > 70 % → Erstattung von 90 % der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 % → Erstattung von 60 % der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 % → Erstattung von 40 % der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch < 30 % → keine Erstattung

Hierbei ist für jeden Monat separat der jeweilige Fördersatz zu ermitteln.

Beispiel

Im Jahr 2019 hat der Unternehmer Herr Müller folgende Umsätze erwirtschaftet:

Januar:                                                               20.000 €

Februar:                                                              24.000 €

März:                                                                  16.000 €

April:                                                                    8.000 €

Mai:                                                                    15.000 €

Juni:                                                                   18.000 €

 

2021 betrugen die Umsätze:

Januar:                                                                 3.100 €

Februar:                                                               8.000 €

März:                                                                    6.300 €

April:                                                                    3.200 €

Mai:                                                                      8.700 €

Juni:                                                                   15.000 €

Lösung

Der Umsatzeinbruch im Januar 2021 beträgt mehr als 70 % verglichen mit Januar 2019; 90 % der im Januar 2021 anfallenden Fixkosten werden daher erstattet. In den Monaten Februar bis April 2021 beträgt der Umsatzeinbruch mehr als 50 %, aber weniger als 70 % gegenüber den entsprechenden Zeiträumen 2019. Daher werden 60 % der in den Monaten Februar bis April anfallenden Fixkosten erstattet. Im Mai 2021 ist der Umsatz gegenüber Mai 2019 um 42 % eingebrochen; es werden daher 40 % der begünstigten Fixkosten im Mai 2021 gezahlt. Im Juni 2021 ist der Umsatz, verglichen mit Juni 2019 um weniger als 30 % zurückgegangen; ein Zuschuss wird daher nicht gezahlt.

2. Höchstbetrag

Jedes Unternehmen kann einen Fixkostenzuschuss von bis zu 1.200.000 € für sechs Monate erhalten. Die maxi­male Höhe der Überbrückungshilfe pro Monat beträgt allerdings 200.000 €. Höchstbeträge, die von der Unternehmensgröße abhängig sind, gibt es in der dritten Phase – wie in der zweiten Phase – nicht mehr.

Für direkt und indirekt von den Schließungen des harten Lockdowns betroffenen Unternehmen (gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 13.12.2020) wird der monatliche Höchstbetrag auf 500.000 € erhöht und somit der Maximalbetrag für das erste Halbjahr 2021 auf insgesamt 3 Mio. € festgelegt. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es (ähnlich der November-/Dezemberhilfe) Abschlagszahlungen geben.