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E-Rechnung 1.1.2027: Diese Fehler können den Vorsteuerabzug kosten

E-Rechnung ab 2027: Umsatzgrenze, Formate, Fehler, Vorsteuerabzug und Archivierung. Was Steuerberater jetzt mit ihren Mandanten klären sollten.

Ab 2027 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen zur konkreten Pflicht. Entscheidend sind dabei nicht nur die 800.000-€-Umsatzgrenze, sondern auch die Wahl der Formate, wie die E-Rechnung übermittelt wird, die Validierung und Archivierung.

Der Spezialreport zeigt, was Sie jetzt mit Ihren Mandanten klären sollten und wie die Umstellung strukturiert gelingt:

  • Ab 2027: Für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz 2026 beginnt grundsätzlich die E-Rechnungspflicht bei inländischen B2B-Umsätzen – ab 2028 für alle Unternehmen (außer Kleinunternehmer)
  • Fehler vermeiden: Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler können unterschiedliche Folgen für den Vorsteuerabzug haben.
  • Inklusive Checkliste, um Prozesse vorzubereiten: Software, Formate, Versand, Stammdaten, Zuständigkeiten und Archivierung sollten frühzeitig geprüft werden.

Fordern Sie jetzt den Spezialreport „E-Rechnung ab 1.1.2027“ kostenlos an!

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