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Spezialreport: 5 Tipps für die ESt-Erklärung 2023

Die Änderungen in der Anlage V im Fokus - Das ist jetzt zu beachten!

Die Steuerformulare im Bereich der Vermietungseinkünfte wurden für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 umfangreich überarbeitet. Die Anlage V ist künftig nur noch für die Erklärung der Einnahmen und Werbungskosten aus bebauten Grundstücken vorgesehen. Abfragen zu Beteiligungseinkünften und anderen Einkünften wurden auf eine neue „Anlage V-Sonstige“ ausgelagert. Für die Abfragen zu Ferienwohnungen und kurzfristigen Vermietungen wurde die neue „Anlage V-FeWo“ aufgelegt.

Die fünf Tipps in unserem aktuellen Spezialreport zeigen, was Sie bei den Vermietungseinkünften 2023 beachten sollten.

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