Bürokratiemonster Entsendung: Jeder Staat hat andere Anforderungen

Das Kernproblem bei der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie: Jeder Staat kann in einem gewissen Rahmen selber entscheiden, welche Anforderungen an die regelkonforme Entsendung gestellt werden. Für Ihre Mandanten heißt das nicht nur, dass selbst bei Kurzaufenthalten von Mitarbeitern im Ausland zum Teil umfassende behördliche Auflagen zu erfüllen sind. Auch werden Kenntnisse der unterschiedlichsten Regeln und Prozesse in den Mitgliedstaaten vorausgesetzt - und das mitunter sogar in der jeweiligen Landessprache.

Wirtschaft fordert Überarbeitung der Reform

Vor allem der Mittelstand wird durch die neue Entsenderichtlinie stark belastet. Folgende Auflagen müssen zum Beispiel bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg erfüllt werden:

  • Beantragung einer Luxemburger Mehrwertsteuernummer mitsamt Anschaffung eines eigenen Geräts für die Beantragung
  • Einreichung von notariell beglaubigten Unterlagen bei der Handelskammer in Luxemburg
  • Arbeitsmedizinische Bescheinigungen
  • etc.

Das alles fällt selbst bei kürzesten Aufenthalten wie bei der Durchführung von Wartungsarbeiten im Nachbarland an. Für viele Firmen sind die Aufwände für solche Einsätze nicht zu stemmen (die teilweise von Dienstleistern erledigt werden) – ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Wirtschaftsverbände fordern deshalb, eine zentrale europäische Online-Plattform einzurichten, bei der alle Entsendungen nach einheitlichen und einfachen Regeln gemeldet werden können.

Außerdem sollen Kurzaufenthalte von bis zu 10 Tagen ohne Meldepflichten möglich sein. Ob die Forderungen Anklang in der EU-Kommission finden, wird sich eventuell im Sommer 2019 zeigen, wenn die Brüsseler Behörde einen Umsetzungsbericht zu den Meldepflichten vorstellt.

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