Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - für alle in Europa: Die Eckpunkte des BMAS zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie

Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erste Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Entsenderichtlinie veröffentlicht. Diese sollen sich schließlich im Sommer 2019 in einem noch vorzulegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wiederfinden.

Folgende Regelungen bei der Entsendung stehen dabei im Fokus:

  • Lohndumping soll dadurch vermieden werden, dass alle gesetzlichen Entlohnungsvorschriften auch auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden (statt bisher nur reine Mindestlohnvorschriften)
  • Bessere Arbeitsbedingungen sollen für entsandte Mitarbeiter geschaffen werden, z.B. indem entsendebedingte Kosten grundsätzlich von den Arbeitgebern zu tragen sind
  • Zulagen für Arbeitnehmer, um Kosten auszugleichen, dürfen kein Bestandteil der Entlohnung mehr sein
  • Besonderer Schutz langezeitentsandter Mitarbeiter: Nach 12 bzw. 18 Monaten sollen deutsche Arbeitsgesetze umfassend auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden
  • Auch Leiharbeiter sollen vom deutschen Arbeitsrecht erfasst werden
  • Mehr Transparenz durch Weiterentwicklung der One-Stop-Plattform für EU-Arbeitgeber und Arbeitskräfte
  • Das Klagerecht von EU-Arbeitnehmern soll gestärkt werden, unter Einbeziehung von Gewerkschaften

Wie die Regelungen im Detail aussehen, erfahren Sie in der Broschüre des BMAS – klicken Sie hier.

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