Der Begriff der Erbschaftsteuer-DBA
Das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen oder auch Erbschaftsteuer-DBA regelt Nachlässe von Erblassern und Schenkungen von natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes beziehungsweise der Schenkung einen Wohnsitz entweder in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Vertragsstaat des Doppelbesteuerungsabkommens oder beiden Staaten hatten. Dabei wird das Besteuerungsrecht an bestimmten Vermögenswerten in der Regel einem der beiden Staaten zugewiesen. Um Ihnen als Steuerberater die Materie der Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere am Beispiel der Erbschaftsteuer nahezubringen, haben wir in diesem Fachbeitrag das Wichtigste zu Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen in kompakter Form für Sie zusammengefasst. Klicken Sie gleich hier!