Grundsatz: Wer ist Steuerschuldner bei der Erbschaftsteuer?
Wer Steuerschuldner der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer ist, ergibt sich aus § 20 ErbStG. Grundsätzlich ist danach der Erwerber Steuerschuldner. Dies sind zum Beispiel der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder der Vermächtnisnehmer. In diesem Fachbeitrag fassen wir in kompakter Weise zusammen, worauf Sie bei der Bestimmung des Steuerschuldners für die Erbschaftsteuer achten sollten und geben dazu einen Hinweis für die Steuerpraxis und ein Beispiel zur Veranschaulichung. Hier geht es zum Beitrag!