Geht es um die Rechtsbereiche des Gesellschaftsrechts und Erbrechts in Bezug auf die steuerliche Praxis sind einige Überschneidungen auszumachen, welche Ihnen als Steuerberater bekannt sein sollten, um Ihrem Mandanten eine vollumfassende Beratung und Betreuung in puncto Steuerangelegenheiten zukommen lassen zu können. Eine insbesondere zu beachtende Verbindung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht zeigt sich dabei hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung von Unternehmensveräußerung und Unternehmensnachfolge vor allem bei der Rechtsformwahl. In unseren Beiträgen gehen wir genauer auf dieses Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuern ein und geben Ihnen Zugang zu insofern relevanter Rechtsprechung. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen!
Rechtsformwahl bei der Unternehmensnachfolge, Möglichkeiten, den Einfluss aller oder einzelner Erben auf unternehmerische Entscheidungen oder ihre Haftung in gesellschaftsrechtlicher, "firmenpolizeilicher" und erbrechtlicher zu begrenzen, Vermeidung von Kapitalabflüssen. Diese und viele weitere gesellschaftsrechtliche, wie auch erbrechtliche Gesichtspunkte haben eine für die Beratungspraxis im steuerlichen Bereich nicht zu unterschätzende Bedeutung. In diesem Fachbeitrag geben wir eine Einführung in diese Thematik, um Ihnen zunächst einen Überblick zu verschaffen. Mit einem Klick lesen Sie mehr!
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Regelmäßig, weil sprachlich flüssiger, wird von der Rechtsform von Unternehmen gesprochen. Dem weiteren Verständnis der Materie förderlich ist es jedoch, sich klarzumachen, dass es um einiges präziser ist, zu sagen, ein Unternehmen werde in einer bestimmten Rechtsform betrieben. Denn eigentlicher Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Betrachtung ist vielmehr allein der Unternehmensträger. Näheres zu den Rechtsformen von Unternehmen, die betreffend das Zusammenwirken von Gesellschaftsrecht und Erbrecht im Steuerrecht von Bedeutung sind, lesen Sie gleich auf der nächsten Seite. Klicken Sie hier!
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Der BFH hatte darüber zu befinden, ob für den Fall, dass auf Grund einer sogenannten qualifizierten Nachfolgeklausel der Nachfolger-Miterbe unmittelbar und in vollem Umfange in die Mitunternehmerstellung des verstorbenen Gesellschafters einer KG eintritt, der Nachfolger-Miterbe die Buchwerte des auf ihn übergegangenen Mitunternehmeranteils in vollem Umfange fortzuführen hat oder nicht. Zur Entscheidung des BFH aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ geht es hier!
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Gegenstand des vom BFH zu entscheidenden Fall war, inwieweit die Erben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft, mit denen das Gesellschaftsverhältnis fortgesetzt wird, nach § 15 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu besteuern sind, wenn sie die steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Mitunternehmers erfüllen. Das Urteil unserer Sparte „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ finden Sie auf der folgenden Seite!
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Der BGH hatte darüber Beschluss zu fassen, ob an dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen ist und inwieweit dies auch gelten muss, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren. Diese Entscheidung des BGH haben wir auf der nachfolgenden Seite für Sie bereitgestellt. Mit einem Klick lesen Sie mehr!
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Der BFH hatte hier insbesondere die Frage zu beantworten, inwiefern ein Miterbe auch aus einer Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück gehört, formfrei im Wege der Abschichtung ausscheiden kann. Und ob es für die Formbedürftigkeit des Ausscheidens von Bedeutung ist, ob seine Abfindung aus dem Nachlass oder aus dem Privatvermögen des (oder der) anderen Erben geleistet wird. Das Urteil des BGH aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Gesellschaftsrecht und Erbrecht“ stellen wir auf dieser Seite zur Verfügung. Klicken Sie weiter!
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