+++Tipp+++ Infografiken Minijob und Midijob: Zum 01.01.2026 wird aus dem beliebten 556-€-Job ein 603-€-Job. Entsprechend verschiebt sich die Untergrenze beim Midijob. Unsere Infografiken zeigen Arbeitgebern, was zu tun ist. Hier klicken und anfordern. |
Anhebung Minijob- und Midijob-Grenzen 2026
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Zeitstunde zum 01.01.2026 erfolgte auch eine Anhebung der Minijob- und Midijob-Grenze zum 01.01.2026.
Da sich diese Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert, erhöht sich ab dem 01.01.2026 die Grenze auf 603 € monatlich.
Erhöhung der Midijob-Grenze
Im Zuge der Erhöhung der Minijob-Grenze ist des Weiteren auch die Midijob-Grenze zum 01.01.2026 erhöht worden.
Der Übergangsbereich, der bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt, steigt danach ab dem 01.01.2025 auf 603,01 €; er endet bei 2.000 € monatlich.
Damit soll der Belastungssprung, dem Beschäftigten beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert werden.
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