Anhebung Minijob- und Midijob-Grenzen 2026

+++Tipp+++ Infografiken Minijob und Midijob: Zum 01.01.2026 wird aus dem beliebten 556-€-Job ein 603-€-Job. Entsprechend verschiebt sich die Untergrenze beim Midijob. Unsere Infografiken zeigen Arbeitgebern, was zu tun ist. Hier klicken und anfordern.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Zeitstunde zum 01.01.2026 erfolgte auch eine Anhebung der Minijob- und Midijob-Grenze zum 01.01.2026.

Da sich diese Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert, erhöht sich ab dem 01.01.2026 die Grenze auf 603 € monatlich.

Erhöhung der Midijob-Grenze

Im Zuge der Erhöhung der Minijob-Grenze ist des Weiteren auch die Midijob-Grenze zum 01.01.2026 erhöht worden.

Der Übergangsbereich, der bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt, steigt danach ab dem 01.01.2025 auf 603,01 €; er endet bei 2.000 € monatlich.

Damit soll der Belastungssprung, dem Beschäftigten beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert werden.

» Minijob und Midijob

Zum 01.01.2026 wird aus dem beliebten 556-€-Job ein 603-€-Job. Entsprechend verschiebt sich die Untergrenze beim Midijob. Unsere Infografiken zeigen Arbeitgebern, was zu tun ist.

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