Tabelle Kapitalgesellschaft: Belastungsvergleich bei Vollausschüttung und Spitzensteuersatz des Anteilseigners

Soll die Belastung bei Vollausschüttung der Gewinne verglichen werden, ist bei der Kapitalgesellschaft zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.

Abb.: Personengesellschaften Tabelle: Kapitalgesellschaft – Belastungsvergleich bei Vollausschüttung und Spitzensteuersatz des Anteilseigners

Nach diesem Beispiel erscheint es vorteilhaft, Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen zu halten. Zum einen ist dabei allerdings im Hinterkopf zu behalten, dass der Steuervorteil schwindet, sobald der persönliche ESt-Satz unter den Spitzensteuersatz fällt. Zum anderen sind Werbungskosten im Rahmen der steuerlichen Abgeltung von Kapitalerträgen nicht abzugsfähig, wie z.B. Finanzierungskosten bei Erwerb von GmbH-Anteilen. In der Regel wird es demnach sinnvoll sein, die Anteile im Betriebsvermögen zu halten – zum Beispiel über eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG).

Siehe dazu hier den Belastungsvergleich Personengesellschaft und Anteile an Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen bei Vollausschüttung.

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