StBVV - Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV Rechner für Steuerberater: Wenn Sie zwischendurch mal grob abschätzen möchten, wie groß das Gebührenaufkommen für ein Mandat ist, dann können Sie hier unkompliziert nachschauen. Einfach Gegenstandswert eingeben – und der StBVV-Rechner zeigt Ihnen die jeweilige Gebühr nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Schauen Sie schnell nach, welche Gebühren Sie verlangen können.

StBVV · Stand 19.12.2025 Tabellen A–C · RVG

Steuerberatergebühren

Gebührenrechner nach StBVV · jede Leistung mit eigenem, gesetzlich vorgeschriebenem Gegenstandswert · Tabelle D (Land-/Forstwirtschaft, § 39 StBVV) nicht enthalten

§
Optionen
Den Gegenstandswert bitte direkt bei der jeweiligen Leistung weiter unten eintragen – er unterscheidet sich je nach Steuerart.
Leistungen auswählen
Einkommensteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV · Tabelle A
Mindestens 8.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 1/10 – 6/10 · Voreinstellung: 3,5/10
3,5/10
1/106/10
Körperschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV · Tabelle A
Mindestens 16.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 2/10 – 8/10 · Voreinstellung: 5/10
5/10
2/108/10
Gewerbesteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV · Tabelle A
Mindestens 8.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 1/10 – 6/10 · Voreinstellung: 3,5/10
3,5/10
1/106/10
Umsatzsteuererklärung (Jahreserklärung) § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV · Tabelle A
Gegenstandswert: 10 % hiervon, mind. 8.000 €
Rahmen: 1/10 – 8/10 · Voreinstellung: 4,5/10
4,5/10
1/108/10
Erbschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV · Tabelle A
Mindestens 16.000 € werden automatisch angesetzt.
Rahmen: 2/10 – 10/10 · Voreinstellung: 6/10
6/10
2/1010/10
Rat / Auskunft § 21 StBVV · Tabelle A
Rahmen: 1/10 – 10/10 · Voreinstellung: 5,5/10
5,5/10
1/1010/10
Jahresabschluss (Bilanz) § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StBVV · Tabelle B
Gegenstandswert wird nach § 35 Abs. 2 StBVV berechnet (Mittel, ggf. mit Kappung/Sonderregel).
Rahmen: 10/10 – 40/10 · Voreinstellung: 25/10
25/10
10/1040/10
Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 25 StBVV · Tabelle B
Gegenstandswert: höherer Betrag, mind. 17.500 €
Rahmen: 5/10 – 30/10 · Voreinstellung: 17,5/10
17,5/10
5/1030/10
Buchführung (laufend, je Monat) § 33 StBVV · Tabelle C
Gegenstandswert: jeweils höherer Betrag der beiden Werte.
Rahmen: 2/10 – 12/10 · Voreinstellung: 7/10 · je Monat
7/10
2/1012/10
Lohnbuchhaltung (je Arbeitnehmer) § 34 StBVV · Betragsrahmen
Anzahl Mitarbeiter
Rahmen: 6,00 € – 30,00 € · Voreinstellung: 18,00 €
18,00 €
6,00 €30,00 €
Einspruchsverfahren § 40 StBVV i.V.m. RVG
Zeitgebühr § 13 StBVV · 16,50–41,00 € je Viertelstunde
1 Viertelstunde = 15 Min. · 4 Viertelstunden = 1 Stunde
Rahmen: 16,50 – 41,00 € · Voreinstellung: 28,75 €
28,75 €
16,50 €41,00 €
Ergebnis – Gebührenübersicht
Gesamtgebühren (alle ausgewählten Leistungen)
Rechtsstand: StBVV i.d.F. vom 19.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372) · Grundtabellen A–C gemäß 5. StBVVÄndV vom 31.3.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105, gültig ab 1.7.2025) · Einspruchsgebühren nach RVG (Tabelle § 13 RVG) · Auslagenpauschale gem. § 16 StBVV, hier vereinfachend auf die Gesamtsumme aller Leistungen angewendet statt separat je Angelegenheit · Zeitgebühr gem. § 13 StBVV · alle Rahmengebühren-Voreinstellungen sind Rechenbeispiele, keine gesetzlich fixierten Regelgebühren — die endgültige Gebühr bestimmt der Steuerberater nach § 11 StBVV unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. In Einzelfällen kann statt der Einzelabrechnung auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden (§ 4 StBVV). Je nach Zustand der zugrunde liegenden Unterlagen können zusätzlich Zusatzarbeiten nach der Zeitgebühr (§ 13 StBVV) anfallen. Tabelle D (Land-/Forstwirtschaft, § 39 StBVV) ist nicht enthalten. Unverbindliche Orientierung – kein Ersatz für individuelle steuerliche Beratung. · Quelle: deubner-steuern.de

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