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Seit dem 01.01.2026 gilt eine unbefristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen in Restaurants. Dadurch hat die Frage „Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ endlich keine steuerliche Bedeutung mehr.
Da die Abgabe von Getränken allerdings weiterhin mit 19 % besteuert wird, entstehen zugleich neue Abgrenzungsprobleme – insbesondere im Zusammenhang mit
Unsere Infografik gibt Ihren Mandanten einen schnellen Überblick über die auf unterschiedliche gastronomische Angebote anzuwendenden Steuersätze und die Auswirkungen der Steuersatzreduktion.
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