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10,6% des Bruttoinlandsprodukts für Gesundheit ausgegeben

Im Jahr 2004 wurden in Deutschland insgesamt 234,0 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben, das heißt 0,2% mehr als im Jahr 2003 (2002/2003: + 2,5%).

Das waren 10,6% des Bruttoinlandsprodukts.

Seit dem Jahr 1995 sind die Gesundheitsausgaben bis 2004 um 47,5 Milliarden Euro angestiegen (+ 25,5%). Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,6%.

Gut 56% der Gesundheitsausgaben des Jahres 2004 hat die gesetzliche Krankenversicherung getragen, nämlich 131,6 Milliarden Euro. An zweiter Stelle standen die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck mit 32,1 Milliarden Euro oder knapp 14% der Ausgaben. 9% der Ausgaben oder 21,1 Milliarden Euro entfielen auf die private Krankenversicherung.

Die Anteile der einzelnen Ausgabenträger an den Gesundheitsausgaben haben sich von 1995 bis 2004 verschoben: Der Ausgabenanteil der gesetzlichen Krankenversicherung reduzierte sich von 60% auf 56%. Derjenige der privaten Haushalte/privaten Organisationen ohne Erwerbszweck nahm in diesem Zeitraum dagegen von 10% auf 14% zu. Der Anteil der privaten Krankenversicherung erhöhte sich leicht von 8% auf 9%.

Gesundheitsausgaben fallen überall dort an, wo Patientinnen und Patienten versorgt oder Leistungen für die Gesundheitsversorgung erbracht werden. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Gesundheitsversorgung: Zusammen entfielen im Jahr 2004 rund 198,2 Milliarden Euro der 234,0 Milliarden Euro auf Leistungen dieser beiden Sektoren. Insgesamt 112,8 Milliarden Euro betrugen die Ausgaben für Leistungen der ambulanten Einrichtungen wie Arztpraxen (34,6 Milliarden Euro) und Apotheken (31,8 Milliarden Euro). 85,4 Milliarden Euro wurden für Leistungen der (teil-)stationären Einrichtungen aufgewendet. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser (60,4 Milliarden Euro) und Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (17,7 Milliarden Euro).

Im Jahr 2004 entstanden durch Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege Krankheitskosten in Höhe von 224,9 Milliarden Euro. Die Krankheitskosten sind rund 9,0 Milliarden Euro geringer als die gesamten Gesundheitsausgaben. Die letzteren enthalten auch die Ausgaben für Investitionen, während die Krankheitskostenrechnung nur die laufenden Gesundheitsausgaben berücksichtigt.

Im Durchschnitt entfielen im Jahr 2004 auf jeden Einwohner Krankheitskosten von rund 2 730 Euro. Die Pro-Kopf-Kosten der Frauen von 3 110 Euro lagen über denen der Männer (2 320 Euro). Mit dem Lebensalter der Betroffenen steigen die Krankheitskosten überproportional an: Am geringsten waren sie im Jahr 2004 bei den Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren mit 1 110 Euro pro Kopf. Bei den 45- bis 64-Jährigen lagen sie bei 2 910 Euro und bei den über 84-Jährigen bei 14 750 Euro pro Kopf.

Mit 24,5 Milliarden Euro entstanden im Jahr 2004 gut 11% der Krankheitskosten in ambulanten oder (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kosten für pflegerische Leistungen sowie Unterkunft und Verpflegung. Pro Kopf war das ein Betrag von durchschnittlich 300 Euro der insgesamt 2 730 Euro.

Besonders hoch waren die Kosten für Leistungen in Pflegeeinrichtungen bei den über 84-Jährigen (Hochbetagten): Hier wurden pro Kopf rund 7 500 Euro für diese Leistungen ausgegeben. Damit wurde bei den Hochbetagten rund die Hälfte der Krankheitskosten durch die Versorgung ambulanter und (teil-)stationärer Pflegeeinrichtungen verursacht (51%). Im Jahr 2004 waren das insgesamt rund 10,4 Milliarden Euro. Bei hochbetagten Frauen war der Kostenanteil in Pflegeeinrichtungen mit 54% (8 450 Euro pro Kopf) deutlich höher als bei hochbetagten Männern mit 38% (4 510 Euro pro Kopf).

Detaillierte Ergebnisse zu diesen Themen enthält die Pressebroschüre „Gesundheit – Ausgaben, Krankheitskosten und Personal 2004“. Sie ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de (Pfad: Presse/Presseveranstaltungen) kostenlos abrufbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung Nr. 327 vom 16.08.06